In allen diesen Fällen haften Sie für die Schäden und können auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Jeder Halter eines Tieres haftet nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) grundsätzlich für jeden Schaden, den sein Tier verursacht. Dies gilt sowohl für Personenschäden, als auch für Sachschäden. Nach dem Gesetz ist Tierhalter, wer die Bestimmungsmacht über das Tier übernimmt, für die Kosten des Tieres aufkommt und den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt. Bei der Tierhalterhaftung handelt es sich um eine Gefährdungshaftung. Selbst wenn der Tierhalter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat, haftet er, wenn z.B. sein angeleinter Hund einen Menschen anspringt und beißt. Halter von kleinen Haustieren wie Vögel, Meerschweinchen, Hasen und Katzen benötigen keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Bei Ihnen ist das Tierhalterrisiko im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für die Halter von Großtieren, wie Hunde und Pferde, ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein Muss.
Versichert sind Sie und Ihre Familie als Halter des versicherten Hundes oder Pferdes. Aber auch Ihr Freund, Verwandter oder Nachbar, der Ihr Tier gelegentlich aus Gefälligkeit hütet, ist mitversichert.
Im Rahmen der gesetzlichen Haftung sind alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die das versicherte Tier verursacht, versichert. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese unberechtigt, wehrt sie die Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Tierhalter-Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, befriedigt die Versicherung die Ansprüche des Geschädigten.
Hinweis: Im Rahmen der privaten Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist die Tierhaltung zu beruflichen und gewerblichen Zwecken nicht versichert.
Sofern keine besonderen Risikoverhältnisse zu beachten sind, können wir Ihnen die Versicherung mit einer Deckungssumme von EUR 10.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden anbieten. Der Jahresbeitrag inklusive Versicherungssteuer beträgt für die
"Listenhunde" sind alle Hunde, deren Rasse auf der "Liste der gefährlichen Rassen" stehen. Wenn Sie Näheres dazu wissen wollen, sprechen Sie uns bitte an.
Im Rahmen unseres Angebotes sind u.a. mitversichert:
Im Rahmen unseres Angebotes sind u.a. mitversichert:
Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um ein Beispielangebot handelt. Ein konkretes Angebot können wir Ihnen erst machen, wenn wir Ihre individuellen Risikoverhältnisse geprüft haben. Wenn Sie Interesse an einem Angebot haben, laden Sie sich bitte den Risikoanalysebogen herunter.
Tierhalter-Haftpflicht Risikoanalyse (PDF, 58 Kb)
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an:
Rita Baum
Telefon: (0511) 336 82 - 15
Telefax: (0511) 336 82 - 45
E-Mail: Rita.Baum@Fair-Sicherungsladen.de