Während eines starken Sturmes bricht ein Ast am Baum in Ihrem Vorgarten ab und fällt auf ein geparktes Auto. Sie behaupten, dass Sie den Zustand des Baumes immer kontrolliert haben und dieser absolut gesund war. Der Besitzer des Fahrzeugs macht trotzdem seinen Schaden bei Ihnen geltend.
Ein Fußgänger rutscht im Winter wegen Eisglätte auf dem Gehweg vor Ihrem Haus aus und verletzt sich schwer am Rücken. Er macht bei Ihnen Schmerzensgeldansprüche geltend. Sein Arbeitgeber verlangt die Lohnkosten von Ihnen und die Krankenkasse die ärztlichen Behandlungskosten.
Der Besucher Ihres Mieters rutscht auf der frisch gewischten Treppe im Hauseingang aus und bricht sich unglücklich die rechte Hand. Wie im Beispiel oben werden der Geschädigte, sein Arbeitgeber und alle betroffenen Sozialversicherungsträger versuchen Sie haftbar zu machen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden Haus- und Grundbesitzer. Dies gilt auch für Eigentümer von Eigentumswohnungen und von unbebauten Grundstücken (z.B. Äcker, Obstbaumgrundstücke, Wiesen, brachliegende Grundstücke).
Ausgenommen von dieser Regel sind Eigentümer von selbstgenutzten Eigentumswohnungen, Einfamilien- und Reihenhäusern, sofern sie eine private Haftpflichtversicherung haben. Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung ist dieses Risiko bereits mit abgedeckt.
Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/ oder Grundstück. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 836 BGB geregelt. Dieser Paragraph besagt sinngemäß: Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes (z.B. Dachziegel) zu Personen- oder Sachschäden so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften. Seine Haftung entfällt nur dann, wenn er die zur Abwendung der Gefahr im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Als Hausbesitzer unterliegen Sie deshalb einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko, aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück so abzusichern, dass keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen, die Überprüfung des Daches nach Stürmen, die Prüfung der Standfestigkeit der auf dem Grundstück stehenden Bäume etc. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, dass anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so kann es sein, dass der Hauseigentümer trotzdem haftet, wenn er z.B. nicht überwacht hat, ob der Mieter seine Räum- und Streupflichten auch wahrnimmt.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet für Schäden, die verursacht werden durch die unzureichende Beachtung von z. B.:
Im Zusammenhang mit einem Schadensfall übernimmt die Versicherung folgende Aufgaben:
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist eine vergleichsweise preisgünstige Versicherung. Sofern keine besonderen Risikoverhältnisse zu beachten sind, können wir Ihnen die Versicherung mit einer Deckungssumme von EUR 10.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden anbieten. Der Jahresbeitrag inklusive Versicherungssteuer beträgt
Im Rahmen unseres Angebotes sind u.a. mitversichert:
Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um ein Beispielangebot handelt. Ein konkretes Angebot können wir Ihnen erst machen, wenn wir Ihre individuellen Risikoverhältnisse geprüft haben. Wenn Sie Interesse an einem Angebot haben, laden Sie sich bitte den Risikoanalysebogen herunter.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht Risikoanalyse (PDF, 80 Kb)
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an:
Rita Baum
Telefon: (0511) 336 82 - 15
Telefax: (0511) 336 82 - 45
E-Mail: Rita.Baum@Fair-Sicherungsladen.de