Sozialversicherungsfreiheit innerhalb der Entgeltumwandlung auch über 2008 hinaus
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben seit 2002 einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung, bei der durch Verzicht auf einen Teil des Bruttoentgeltes Einzahlungen eine betriebliche Altersvorsorge erfolgen kann. Die Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge (zum Beispiel Direktversicherung, Pensionskasse) werden von seiten des Staates stark gefördert, indem die Einzahlungen wären der gesamten Ansparphase steuerfrei erfolgt.
Zusätzlich waren die Einzahlungen sozialversicherungsfrei - was zur Folge hatte, dass bei einem Entgeltumwandlungsbetrag in Höhe von zum Beispiel 100 € in der Regel nur die Hälfte netto tatsächlich aufgebracht werden musste. Über diesen Weg besteht so für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit einen zum Teil sehr hohen Betrag fürs Alter sparen zu können, ohne dass eine zu große Lücke in dem Nettoeinkommen entsteht.
Auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen wurde die Sozialversicherungsfreiheit innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge per Gesetz auf den 31.12.2008 begrenzt. Über dieses Datum hinaus bleibt die steuerfreie Einzahlung weiterhin bestehen - aber die Einzahlungen sollten zukünftig sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Um die betriebliche Altersvorsorge weiterhin interessant zu gestalten, wurden seitens der Regierung die verschiedensten Möglichkeiten überlegt. Letztendlich wären alle alternativen Möglichkeiten deutlich teurer kommen, so dass die Bundesregierung die Sozialversicherungsfreiheit auch über den 31.12.2008 hinaus beschlossen hat.
Somit ist und bleibt die betriebliche Altersvorsorge insbesondere für Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmer eine der interessantesten Möglichkeiten des Alters vorzusorgen. Sollten Sie bereits über Ihren Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung laufen haben, dann prüfen Sie bitte anhand Ihrer Gehaltsabrechnung, ob auch die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge seit 2009 wie zuvor sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei erfolgten.
Sind Sie selbst Arbeitgeber, dann wäre sicherlich sinnvoll einmal zu überprüfen, ob Ihr Gehaltsabrechnungsprogramm oder ihr Steuerbüro die Sozialversicherungsfreiheit auch über 2009 hinaus bei ihren Mitarbeitern im Rahmen der Entgeltumwandlung anwendet. Bitte bedenken Sie dabei, dass sie als Arbeitgeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge selbst entrichten und auf diesem Wege eine Einsparung an Personalkosten erhalten. Diese Einsparung an Personalkosten kann gerade in heutigen Zeiten sehr sinnvoll als Mitarbeitermotivation eingesetzt werden. Während eine Gehaltserhöhung mit einem zusätzlichen finanziellen Aufwand verbunden ist und zudem bei ihrer Mitarbeiter nur anteilig finanziellen Nutzen findet (Abgaben und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge), findet die (anteilige) Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge direkten Nutzen bei ihren Mitarbeitern, da damit die tatsächliche Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge erhöht wird.
Soll das Thema betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen überprüft werden oder möchten Sie Ihren Mitarbeitern das Thema generell nahe legen, so stehen wir Ihnen vom Fairsicherungsladen gerne zur Verfügung. Wir können Ihnen das Thema betriebliche Altersvorsorge in Ruhe erklären und weisen Sie auch auf mögliche Haftungsfallen für Sie als Arbeitgeber hin. Gern übernehmen wir für Sie die Konzeption, die Präsentation und die Beratung ihrer Mitarbeiter zum Thema betriebliche Altersvorsorge um (auch gerne vor Ort), um Ihnen einen Großteil der damit verbundenen Arbeit abzunehmen. Sprechen Sie uns gerne dazu an.
